Uns gibt
es gar nicht
Deutsch-dänische Kriegskinder suchen ihre Vergangenheit
KOPENHAGEN, Ende Dezember.
Knapp zwei Jahre ist es her, da machte die dänische Oberärztin und
Hobbyhistorikerin Kirsten Lylloff eine aufsehenerregende Entdeckung. Mehr als 13
000 deutsche Flüchtlinge starben in Dänemark allein 1945, darunter 7000 Kinder
unter fünf Jahren. Zwar hatten die meisten von ihnen eine kräftezehrende
Flucht aus den ostpreußischen Gebieten über die Ostsee hinter sich. Ihr Tod,
vor allem verursacht durch Magen- und Darminfektionen, Unterernährung,
Dehydrierung und Scharlach, hätte jedoch leicht verhindert werden können. Nach
fünfjähriger und gerade zum Ende immer härter werdender Besatzung aber war
die Bereitschaft dänischer Ärzte, deutsche Staatsbürger zu behandeln, gering.
Der Zugang zu dänischen Krankenhäusern wurde ihnen verweigert. Statt dessen
wurden die Flüchtlinge in Internierungslagern konzentriert, in denen die
hygienischen Verhältnisse "beschämend" gewesen seien. Nur wenn eine
Epidemie auch auf die dänische Zivilbevölkerung überzugreifen drohte,
schritten die dänischen Behörden ein. Kann, fragte Lylloff ohne Umschweife,
der Ärzteeid gebeugt werden? Muß er nicht gerade in Situationen, in denen
Abneigung, gar Haß regieren, seine Gültigkeit beweisen?
Lylloffs Artikel, in der angesehenen "Historisk Tidsskrift" veröffentlicht
und durch eine Zusammenfassung in der Tageszeitung "Politiken"
popularisiert, führte zu einer kurzen, dafür intensiven Debatte. Lylloff,
warfen Kritiker der Oberärztin vor, habe die besonderen Umstände des Jahres
1945 nicht ausreichend berücksichtigt. Aus heutiger Sicht möge ihr Urteil
moralisch richtig sein. In Anbetracht der damaligen Verhältnisse aber sei es zu
pauschal. Eine Argumentation, die typisch ist im Zusammenhang mit dem Thema
Vergangenheitsbewältigung in Dänemark.
Ein ähnliches Thema bahnt sich dort nun erneut an - ein Thema, bei dem die
"besonderen Umstände" des Jahres 1945 wohl wieder eine Rolle spielen,
jedoch kaum eine ausreichende Rechtfertigung liefern dürften, reichen die
Implikationen doch bis in die Gegenwart hinein. Im Mittelpunkt stehen die
sogenannten "Deutsch-", "Soldaten-" beziehungsweise "Kriegskinder"
- Kinder also, die aus dem Verhältnis einer Dänin mit einem Angehörigen der
deutschen Besatzungsmacht während des Zweiten Weltkrieges hervorgegangen sind.
Auf 6000 bis 8000 wird ihre Zahl offiziell geschätzt. Die Dunkelziffer dürfte
jedoch weit höher liegen, haben viele der betroffenen Frauen doch gerade nach
dem Ende der Besatzung einen anderen oder gar keinen Vater angegeben. Prekär für
die etablierte Historikerzunft: Wieder einmal kommt der Diskussionsanstoß von
außerhalb der eigenen Reihen.
Was ist geschehen? Achtundvierzig Jahre alt mußte der Lehrer Arne Øland werden,
bis er erfuhr, wer sein biologischer Vater war. Mehrmals hatte der im November
1945 Geborene seine Mutter auf das Thema angesprochen. Diese aber hatte zunächst
erbost reagiert, später eine Geschichte erfunden - aus Scham, wie sie schließlich
gestand. Noch Mitte der achtziger Jahre war die Zeit offenbar nicht reif, sich
mit der empfindlichen Vergangenheit zu konfrontieren. Eher zufällig erzählte
eine Cousine Arne Øland dann auf einer Familienfeier, was sie als Kind von den
Erwachsenen mehrfach aufgeschnappt hatte - nämlich, daß Ølands Vater ein
deutscher Soldat gewesen sei. Die ganze Familie hatte es stets gewußt, aus Rücksicht
aber nie über dieses Thema gesprochen.
Was 1993 als vermeintliches Familiendrama begann, sollte bald weite Kreise
ziehen. Verwundert, warum der Name seines richtigen Vaters weder auf der
Geburtsurkunde noch in den Kirchenbüchern auftauchte, begann Øland, seine -
behördlich dokumentierte - Vergangenheit zu untersuchen. Schon bald wunderte er
sich über das Verhalten der dänischen Verwaltung, insbesondere über das für
diese Fragen zuständige "Civildirektorat". Anstatt, wie gesetzlich
verpflichtet, Øland bei seinen Nachforschungen zu unterstützen und ihm
Einsicht in seine Vaterschaftsakte zu gewähren, bestritt man zunächst, daß
eine solche überhaupt vorhanden sei. Als deren Existenz schließlich nicht mehr
geleugnet werden konnte, stellte sich heraus: Der Name des deutschen Vaters war
sehr wohl bekannt. Nur war er aus allen relevanten und offen zugänglichen
Dokumenten eliminiert.
Ein Einzelfall? Keineswegs. Im Zuge seiner Nachforschungen traf Øland auf einen
immer größeren Kreis von Personen, die ähnliche Anträge auf Akteneinsicht
gestellt und jeweils abschlägig beschieden worden waren. Immer deutlicher wurde,
worüber Øland jetzt ein Buch geschrieben hat ("Horeunger og helligdage -
tyskerbørns beretninger", Det Schønbergske Forlag): nämlich, daß die dänischen
Behörden 1945 einen ebenso umfassenden wie zunächst unauffälligen Eingriff
begannen, deren einziger Zweck es war, die deutschen Väter zu vernichten - bürokratisch
wohlgemerkt. Den Kriegskindern wurde ihre Vergangenheit genommen.
Dabei wurde - gestern wie heute - bewußt gegen geltendes Recht verstoßen. Denn
am 1. Januar 1938 war eine neue Kindergesetzgebung in Kraft getreten, die die
Rechte der Kinder im allgemeinen, diejenigen der unehelichen Kinder im
besonderen verbessern sollte. Die dänischen Behörden wurden vom Gesetzgeber
verpflichtet, den Vater eines jeden Kindes grundsätzlich festzustellen.
Hebammen, Ärzten, Richtern, ja selbst den örtlichen Polizeibeamten wurden
strikte Auflagen erteilt, die familiäre Abstammung eines jeden Kindes zu
klären.
Kämen mehrere Männer als Vater in Betracht und könne die Vaterschaft auch
nach medizinischen Untersuchungen nicht eindeutig bestimmt werden, müßten alle
in Frage kommenden Männer Unterhaltszahlungen bis zum achtzehnten Lebensjahr
des Kindes leisten. Zweck dieser Bestimmung war es einerseits, einen zu freizügigen
Lebensstil zu bestrafen; andererseits einen Finanzfonds zu schaffen, dessen
Mittel für die Belange von Kindern allgemein verwendet werden konnten.
Auch nach der Besatzung des Landes durch die deutsche Wehrmacht am 9. April 1940
änderte sich an dieser Regelung nichts. Als die ersten Kinder aus deutsch-dänischen
Beziehungen zu Beginn des Jahres 1941 zur Welt kamen, wurde eine bilaterale
Kommission eingerichtet, die die Klärung der Vaterschaft übernehmen sollte.
Bis 1945 arbeitete sie effektiv. In den Akten finden sich aus heutiger Sicht
nahezu absurd anmutende Briefe, in denen Soldaten, vor Stalingrad liegend, zur
Abgabe eines Bluttestes zwecks Klärung der Vaterschaft eines in Dänemark
geborenen Kindes aufgefordert werden. Eine familienpolitische Kooperation mit
Tradition: Bereits 1938, also noch vor der Besatzung des Landes, hatte die dänische
Regierung die Behörden angewiesen, Ehen zwischen "Ariern" und "Nicht-Ariern"
zu unterbinden.
Nach dem 4. Mai 1945, dem Tag der Kapitulation der deutschen Truppen in
Dänemark,
folgte die Kehrtwende. Während sich auf Straßen und Plätzen der Unmut vieler
Dänen auf die "Deutschenmädchen" und "Feldmatratzen"
entlud, sorgten die dänischen Behörden dafür, die Abstammung der Kriegskinder
zu verwischen. Wo immer möglich, sollte der Kontakt zu den deutschen Vätern
unterbunden, diesen ein für allemal ihre Rechte genommen werden. Selbst wenn
deutsche Väter sich in der Nachkriegszeit um Kontakt zu ihren Sprößlingen
bemühten,
wurden sie abgewiesen. An Familienzusammenführungen hatte die dänische
Regierung kein Interesse. Die Staatsraison setzte die Bürgerrechte außer
Kraft.
Jahrzehntelang, das zeigt nicht nur der Fall Arne Ølands, wurde das Thema
tabuisiert - von staatlicher Seite, aber eben auch in den Familien. Erst in den
achtziger Jahren bemühten sich einige der betroffenen Kinder, Auskunft über
ihre - zu diesem Zeitpunkt vielfach noch lebenden - Väter zu erhalten. Die dänischen
Behörden aber reagierten stets gleich: unkooperativ und abweisend, den
Tatbestand bewußt verfälschend. Über die Motive hierfür kann nur spekuliert
werden. Fest steht: Im Gegensatz zu den Ärzten entwickelten die dänischen
Beamten mit Kriegsende eine beachtliche Aktivität. Mehr als fünfzig Jahre später
aber kann von "besonderen Umständen" wohl kaum noch gesprochen werden.
MARC-CHRISTOPH WAGNER
Frankfurter Allgemeine
Zeitung, 28.12.2001, Nr. 301 / Seite 41